Wie mache ich mich als Tierarzt selbständig?

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Neugründung oder Praxisnachfolge

Wer als Tierarzt den Weg in die Selbstständigkeit gehen und eine eigene Praxis haben möchte, hat grundsätzlich mehrere Möglichkeiten:
Eine Praxis neu zu gründen oder eine bestehende Praxis zu übernehmen und somit den Weg der Praxisnachfolge zu beschreiten.

Die Übernahme hat einige Vorteile:

  • Professionell eingerichtete Räumlichkeiten
  • Medizinische Ausstattung
  • Ein hoffentlich eingespieltes Mitarbeiter-Team
  • Etablierter Patientenstamm
  • Bekannte Kenn- und Umsatzzahlen
  • Verlässliche Zukunftsprognose
  • Bessere Planungssicherheit

Dem gegenüber stehen die Nachteile bei einer Neugründung:

  • Kostenaufwand der Neueinrichtung
  • Personalsuche
  • Neustrukturierung des EDV-Systems
  • Hohe Kosten für das Marketing
  • Eine Bestandszahlen
  • Unsicherheit bezüglich des Patientenaufkommens

Weitere Vorteile sind die begleitete Einarbeitung und Fortbildung durch den Praxis¬inhaber an den übernehmenden Tierarzt.

Welche Rechtsformen sind möglich?


Die Einzelpraxis

Ein Einzelunternehmen entsteht automatische bei Gründung durch einen einzelnen Tierarzt.
Die Folgen sind, dass der Arzt alle Rechte und Pflichten der Praxis in einer Person übernimmt. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Theoretisch ist auch die Möglichkeit der Gründung einer GmbH als Einzelperson möglich. Diese ist jedoch mit einigen aufwendigen Formalitäten verbunden.
Es wird eine GmbH-Satzung erstellt und es erfolgt eine Beurkundung durch einen Notar. Zudem wird unabhängig vom finanziellen Überschuss der Praxis ein Geschäftsführergehalt festgelegt. Dieses unterliegt der Lohnsteuer und die wird zunächst nicht davon beeinflusst, ob die Praxis finanziell Gewinne oder Verluste schreibt. Bei einem Einzelunternehmen sind jederzeit Privatentnahmen möglich, die der Arzt nach dem jeweiligen betriebswirtschaftlichen Status entscheiden kann .
Ein weiterer Aufwand entsteht durch die Verpflichtung einer GmbH zur doppelten Buchführung. Unterjährig in Form der Gewinn- und Verlustrechnung als auch die Erstellung einer Bilanz zum Jahresende durch den Steuerberater.

Selbständig machen als Tierarzt? Weitere optionale Rechtsform bei Ärzten – Die Praxisgemeinschaft

In einer Praxisgemeinschaft liegt die Leitung der Praxis in den Händen mehrerer Inhaber oder auch Gesellschafter. Das ist dann ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Arztpraxen zu einer Gemeinschaft. Jede Praxis behält jedoch ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit. Ebenso bleibt eine steuerliche und rechtliche Selbständigkeit erhalten. Es handelt sich um einen Zusammenschluss mehrerer Einzelunternehmen.


Die Gemeinschaftspraxis

Als Rechtsform bei Ärzten ist zudem die Gemeinschaftspraxis möglich.
Zwei oder mehr Gesellschafter führen gemeinsam eine Gemeinschaftspraxis . Die beteiligten Einzelpersonen sind in diesem Fall jedoch nicht rechtlich eigenständig. Der Jahresabschluss erfolgt gemeinsam in einem Jahresabschluss. Es liegt zudem keine wirtschaftliche Eigenständigkeit der einzelnen Tierärzte vor.
Der Behandlungsvertrag kommt nicht dem jeweiligen  einzelnen Arzt zustande, sondern mit der Gemeinschaftspraxis. Die Aufteilung der Ärzte untereinander erfolgt dann intern durch den Gesellschaftsvertrag.
Die Abrechnung erfolgt bei der Gemeinschaftspraxis getrennt nach Gesellschaftern. Die Verteilung der Gewinnanteile erfolgt über die in dem Gesellschaftervertrag geregelte Gewinnverteilung. Die Besteuerung nach dem Einkommenssteuergesetz erfolgt über den persönlichen Steuersatz des jeweiligen Arztes.
Die Gemeinschaftspraxis wird häufig in der Form einer GbR geführt. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird auch gerne von Anwälten und Steuerberatern genutzt. Wichtig ist in diesen Fällen ein ausführlicher GbR- Vertrag. In einem solchen Vertrag sollten Arbeitszeit, Aufgaben, Gewinnverteilung festgelegt werden. Personalentscheidungen sollten mit Zustimmung aller Gesellschafter getroffen werden.

Tierarzt selbstständig

Selbständig machen als Tierarzt?

Vorbereitung des Verkaufs

Wie erfolgt nun die Abwicklung des Verkaufs?
Folgende Fragen stehen bei der Abwicklung im Fokus

  • Wert der Praxis?
  • Steuerrechtliche Konsequenzen der Beratungen – Fakten aus dem Steuerrecht
  • Rechtliche Beratung bzgl. der Gesellschafterverträge
  • Verbleib als Berater/in prüfen
  • Beratervertrag und Verkauf und steuerliche Gesichtspunkte
  • Verkauf eines Gesellschafteranteils
  • Information des Teams über den Stand der Verhandlungen
  • Rechtzeitige Information des Patientenstamms

Selbständig machen als Tierarzt?
Ausstiegsstrategien

Es kann ein kompletter Verkauf der Praxis erfolgen. Eine weitere Möglichkeit darin, einen Gesellschafter zunächst mit hinzuzunehmen. Dieses ist eine Option für einen weichen Übergang.
Viele Ärzte bleiben den Praxen auch als Berater erhalten. Für den Patientenstamm häufig eine sehr gute Variante.
Checkliste für die Unterlagen
Zur Abstimmung aller Beteiligten sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen der letzten drei Jahre
  • BWAs & SuSa-Listen der letzten 3 Jahre
  • Inventarverzeichnis
  • Bestehender Mietvertrag oder Pläne bzgl. der Immobilie
  • Arbeitsverträge
  • Leasing-, Wartungs- oder sonstige Verträge
  • Übernahmevertrag

Folgende Erwägungen gehören zur Entscheidung und in den Businessplan der Praxisübernahme. Weiterhin sind diese Fakten wichtig für die Bewertung einer Arztpraxis.

  • Umsatz und Gewinn
  • Gründungszeitpunkt (Vorstellung Käufer)
  • Übergabezeitpunkt (Vorstellung Verkäufer)
  • Fachgebiete
  • Überweisungsstruktur
  • Leistungsspektrum
  • Patientenstruktur
  • EDV
  • Qualität des Standortes
  • Qualität des Personals
  • Praxisorganisation
  • Zukünftige Erfolgsaussichten
  • Standorterwägungen (Anbindung, Parkplätze, Barrierefreiheit)
  • Personalorganisation und Personalkosten

Wichtig ist natürlich auch die persönliche Sympathie zu den Verkäufern und zu dem Team der Praxis. Die Übergangsphase erfordert viel Kommunikation und Verständnis.

Den Orginalbeitrag können Sie auch im Blog des Bildungsinstiute-Wirschaft sehen.

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